Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der mip Consult GmbH für Leistungen über sofortdatenschutz.de
Stand: Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die mip Consult GmbH (im Folgenden „Anbieterin“) mit ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Website sofortdatenschutz.de oder im Zusammenhang mit den dort angebotenen Leistungen schließt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Teil A gilt für alle Leistungen. Ergänzend gelten die besonderen Bestimmungen in Teil B für die jeweils gebuchte Leistung. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen in Teil B den Bestimmungen in Teil A vor.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, als Unternehmer zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Anbieterin in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere individuelle Angebote der Anbieterin, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen und Vertragsart
(1) Über sofortdatenschutz.de können insbesondere folgende Leistungen gebucht werden: Externer Datenschutzbeauftragter einschließlich Datenschutzberatung und IST-Analyse (Teil B, Abschnitt 1), Externer Informationssicherheitsbeauftragter einschließlich Informationssicherheitsberatung (Abschnitt 2), Externer KI-Beauftragter einschließlich KI-Beratung (Abschnitt 3), DSGVO Website-Check (Abschnitt 4), Datenschutz-Schulung als E-Learning (Abschnitt 5) sowie mip WebScan™ (Abschnitt 6).
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung, der Auftragsbestätigung nach § 3 Abs. 4 und den Bestimmungen in Teil B.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Verträge Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden der Anbieterin, nicht ein bestimmter Erfolg, insbesondere nicht ein bestimmtes Datenschutz- oder Sicherheitsniveau, das Ausbleiben von Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden oder die vollständige Beseitigung von Risiken. Berichte, Analysen und Dokumente sind Dokumentationsergebnisse der dienstvertraglich geschuldeten Tätigkeit und keine selbständig geschuldeten Werke im Sinne von § 631 BGB; eine Abnahme ist nicht geschuldet.
(4) Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, insbesondere aus der DSGVO, dem BDSG, dem NIS2-Umsetzungsgesetz und der KI-Verordnung (AI Act), verbleibt beim Kunden. Die Anbieterin berät, unterstützt und kontrolliert im Rahmen der gebuchten Leistung; die Entscheidung über die Umsetzung von Maßnahmen trifft der Kunde.
(5) Die Leistungen der Anbieterin stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Anwaltliche Beratung wird ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte auf Grundlage eines gesonderten Mandats erbracht. [Anwalt prüfen]
§ 3 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot der Anbieterin dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Kunde wählt die gewünschte Leistung und das Paket aus, macht die abgefragten Angaben zur Buchung (z. B. Anzahl der Mitarbeitenden, Standorte, gewünschter Vertragsbeginn, zu prüfende Domains) und legt die Leistung in den Warenkorb. Im Bestellprozess gibt er seine Rechnungs- und Kontaktdaten ein und wählt eine Zahlungsart. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde alle Angaben überprüfen und berichtigen. Mit Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.
(3) Die Anbieterin bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer gesonderten Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) der Anbieterin in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung. Die Anbieterin kann das Angebot innerhalb von [5] Werktagen annehmen.
(5) Ist ein Preis mit „ab“ gekennzeichnet, hängt der endgültige Preis vom tatsächlichen Umfang ab, insbesondere von der Anzahl der Mitarbeitenden, Standorte, Unterseiten oder eingesetzten Technologien. Ergibt die Prüfung der Buchungsangaben einen höheren Umfang, unterbreitet die Anbieterin dem Kunden vor Vertragsschluss ein angepasstes Angebot in Textform. Ein Vertrag zu dem höheren Preis kommt nur zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt; lehnt er ab, kommt kein Vertrag zustande und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(6) Wählt der Kunde ein Individualpaket oder eine Leistung ohne festen Preis, erfolgt kein Vertragsschluss über den Shop; der Kunde erhält ein individuelles Angebot.
(7) Die Anbieterin speichert den Vertragstext. Die Bestelldaten und diese AGB werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. Die jeweils aktuellen AGB sind jederzeit unter sofortdatenschutz.de abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.
(8) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Einmalige Leistungen (z. B. IST-Analyse, DSGVO Website-Check, Datenschutz-Schulung, WebScan Basic und Premium) sind mit Vertragsschluss fällig; Monatspakete (Externer Datenschutz-, Informationssicherheits- und KI-Beauftragter) monatlich im Voraus, erstmals zum vereinbarten Vertragsbeginn; das WebScan-Excellence-Paket jährlich im Voraus.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. mit den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, PayPal oder Überweisung als Vorkasse); es gelten ergänzend dessen Bedingungen. Bei laufenden Leistungen kann die Folgezahlung über das bei der ersten Zahlung erteilte Mandat eingezogen werden. [mip bestätigen]
(4) Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang zu beginnen.
(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Bei Monatspaketen ist die Anbieterin berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von [drei Monaten] zum Beginn eines neuen Vertragsjahres angemessen anzupassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich kündigen; hierauf wird er in der Ankündigung hingewiesen. [mip entscheiden, ob gewünscht]
§ 5 Laufzeit und Kündigung von Monatspaketen
(1) Monatspakete (Externer Datenschutzbeauftragter, Externer Informationssicherheitsbeauftragter, Externer KI-Beauftragter) beginnen zum vereinbarten Vertragsbeginn und haben eine Mindestlaufzeit von [12] Monaten.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Parteien mit einer Frist von [drei Monaten] zum [Monatsende] gekündigt werden. [mip entscheiden: Verlängerung um jeweils 12 Monate oder auf unbestimmte Zeit]
(3) Einmalige Leistungen enden mit ihrer Erbringung; eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Für das WebScan-Excellence-Paket gilt Teil B, Abschnitt 6.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(6) Nach Vertragsende übergibt die Anbieterin dem Kunden auf Anforderung die für ihn erstellten Dokumentationen und Unterlagen in gängigem elektronischem Format, soweit diese nicht bereits vorliegen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben bei der Bestellung, insbesondere zu Mitarbeiterzahl, Standorten, Domains und Websites, richtig und vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und einen Stellvertreter, die kurzfristig erreichbar sind.
(3) Der Kunde stellt der Anbieterin rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung und bindet die Anbieterin in relevante Vorgänge rechtzeitig ein.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten der Anbieterin. Mehraufwände kann die Anbieterin nach den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert berechnen, nachdem sie den Kunden hierauf hingewiesen hat.
§ 7 Leistungserbringung, Termine und Zusatzleistungen
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch fachlich qualifiziertes Personal. Die Leistungen werden in der Regel remote erbracht; Vor-Ort-Termine erfolgen nach Vereinbarung. [mip ergänzen: Reisekosten]
(2) Der gewünschte Vertragsbeginn ist unverbindlich, bis die Anbieterin ihn in der Auftragsbestätigung bestätigt.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, erbringt die Anbieterin nach gesonderter Beauftragung zu den jeweils gültigen Stundensätzen oder als Extra-Stunden-Beratungspaket.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Bei einer Auftragsverarbeitung gilt zusätzlich Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit die Anbieterin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Tätigkeit als benannter Datenschutzbeauftragter erfolgt im Rahmen der Aufgaben nach Art. 39 DSGVO. [Anwalt prüfen: Rollenverteilung je Leistung]
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anbieterin erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere technische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Analyseergebnisse, Berichte und Informationen über Datenpannen und Schwachstellen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei so früh wie möglich.
(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre. Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten, insbesondere nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO in Verbindung mit § 6 Abs. 5 BDSG, bleiben unberührt und gelten unbefristet.
(6) Die Anbieterin verpflichtet ihre Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit.
§ 9 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung der Anbieterin nach diesem Absatz ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache der für den jeweiligen Vertrag vereinbarten jährlichen Nettovergütung, höchstens jedoch auf EUR 50.000 pro Schadensfall und EUR 100.000 für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres. [mip prüfen: Deckung der Berufshaftpflicht]
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Anbieterin haftet nicht für Bußgelder, Schäden oder Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde Empfehlungen der Anbieterin nicht oder nicht rechtzeitig umsetzt, Mitwirkungspflichten verletzt oder unrichtige oder unvollständige Informationen bereitstellt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(6) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB für laufende Monatspakete mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten zu ändern, soweit die Änderung nicht das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betrifft. Der Kunde wird per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt, die eine Partei an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten hindern, befreien diese für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, schwerwiegende Cyberangriffe auf die Infrastruktur der Anbieterin sowie der Ausfall von Telekommunikations- und Energieinfrastruktur, soweit diese nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Die Anbieterin darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Die Nennung erfolgt ohne Angaben zu Inhalten, Ergebnissen oder Schwachstellen.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(8) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(9) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
Abschnitt 1: Externer Datenschutzbeauftragter und IST-Analyse
(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine fachkundige Person als externen Datenschutzbeauftragten im Sinne von Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG zur Verfügung. Die Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DSGVO sowie der Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets (Light oder Pro). Die Datenschutzberatung ist im Rahmen des gebuchten Pakets enthalten. [mip ergänzen: enthaltenes Beratungskontingent je Paket]
(2) Der Kunde benennt den Datenschutzbeauftragten schriftlich und teilt dessen Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde mit (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Die Anbieterin unterstützt ihn dabei.
(3) Der Kunde bindet den Datenschutzbeauftragten ordnungsgemäß und frühzeitig in alle Fragen ein, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen, stellt die erforderlichen Ressourcen und Informationen zur Verfügung und gewährleistet dessen Weisungsfreiheit (Art. 38 DSGVO).
(4) Mit dem Paket wird einmalig eine IST-Analyse gebucht (Light oder Pro, passend zum gewählten Paket). Die IST-Analyse umfasst eine strukturierte Bestandsaufnahme des Datenschutzniveaus, die Prüfung der vorhandenen Dokumentation und einen priorisierten Maßnahmenplan. Die Vergütung für die IST-Analyse ist einmalig mit Vertragsbeginn fällig.
(5) Die Pakete beruhen auf den bei der Buchung angegebenen Mitarbeiterzahlen und Standorten. Ändern sich diese wesentlich, sind die Parteien berechtigt, eine Anpassung des Pakets und der Vergütung zu verlangen.
(6) Die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und die Benachrichtigung Betroffener (Art. 34 DSGVO) obliegen dem Kunden als Verantwortlichem. Die Anbieterin unterstützt ihn im Rahmen des gebuchten Pakets; Unterstützung darüber hinaus erfolgt als Soforthilfe bei Datenpannen nach gesonderter Beauftragung.
Abschnitt 2: Externer Informationssicherheitsbeauftragter
(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine fachkundige Person als externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zur Verfügung. Der ISB koordiniert die Informationssicherheit, berät die Geschäftsleitung, unterstützt bei der Entwicklung von Richtlinien und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des gebuchten Pakets (Light oder Pro). [mip ergänzen: enthaltenes Kontingent je Paket]
(2) Die Verantwortung für die Informationssicherheit und die Einhaltung regulatorischer Pflichten, insbesondere aus dem NIS2-Umsetzungsgesetz, verbleibt bei der Geschäftsleitung des Kunden.
(3) Abschnitt 1 Abs. 5 gilt entsprechend.
Abschnitt 3: Externer KI-Beauftragter
(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine fachkundige Person als externen KI-Beauftragten zur Verfügung. Diese unterstützt bei der Steuerung des KI-Einsatzes, der Bewertung von Risiken, der Erstellung von KI-Richtlinien, bei Freigabeprozessen sowie bei der Umsetzung der Anforderungen aus der KI-Verordnung (AI Act) und der DSGVO. Die KI-Beratung ist im Rahmen des gebuchten Umfangs enthalten.
(2) Die KI-Verordnung sieht keine gesetzlich vorgeschriebene Funktion eines KI-Beauftragten vor. Die Pflichten aus der KI-Verordnung, insbesondere zur KI-Kompetenz nach Art. 4, verbleiben beim Kunden.
(3) Der Preis richtet sich nach dem Umfang, insbesondere der Anzahl der Mitarbeitenden und der eingesetzten KI-Systeme; § 3 Abs. 5 gilt.
Abschnitt 4: DSGVO Website-Check
(1) Die Anbieterin prüft die vom Kunden angegebene Website auf datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere Datenschutzinformation, Einwilligungsmanagement (Cookie-Banner) und Webformulare, im Umfang des gebuchten Pakets (Light oder Pro), und übermittelt einen Bericht mit Empfehlungen.
(2) Die Prüfung bezieht sich auf den Stand der Website zum Zeitpunkt der Prüfung. Spätere Änderungen an der Website sind nicht Gegenstand der Prüfung.
(3) Der Preis richtet sich nach Anzahl der Unterseiten und eingesetzten Technologien; § 3 Abs. 5 gilt.
(4) Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht gesondert vereinbart.
Abschnitt 5: Datenschutz-Schulung (E-Learning)
(1) Der Kunde erhält für die gebuchte Anzahl an Teilnehmenden Zugänge zur Basisschulung Datenschutz auf der E-Learning-Plattform der Anbieterin. Die Vergütung berechnet sich je teilnehmender Person. Online buchbar sind bis zu 100 Teilnehmende; darüber hinaus erfolgt ein individuelles Angebot.
(2) Die Zugänge sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Zugang steht für [12 Monate] ab Freischaltung zur Verfügung. [mip ergänzen]
(3) Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle erhält die teilnehmende Person einen Teilnahmenachweis.
(4) Die Schulungsinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die interne Schulung während der Zugangsdauer.
Abschnitt 6: mip WebScan™
(1) Gegenstand ist eine automatisierte Sicherheitsanalyse der öffentlich erreichbaren Systeme des Kunden (insbesondere Websites, Mail-Server, DNS-Einträge, offene Ports und Zertifikate) aus der Perspektive eines externen Angreifers. Es werden keine aktiven Eingriffe in interne Systeme vorgenommen, keine Belastungstests durchgeführt und keine Software beim Kunden installiert. Der WebScan ersetzt keinen manuellen Penetrationstest.
(2) Pakete: Basic (bis zu 3 Webseiten, einmaliger Scan), Premium (bis zu 5 Webseiten, einmaliger Scan) und Excellence (sechs Scans innerhalb von 12 Monaten für jeweils bis zu 5 Webseiten, mit Fortschrittskontrolle). Das Excellence-Paket wird für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern es nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf in Textform gekündigt wird.
(3) Der Kunde erhält nach jedem Scan einen Bericht mit priorisierter Bewertung (kritisch, wichtig, informativ), Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen sowie eine persönliche Ergebnisbesprechung.
(4) Mit der Buchung erteilt der Kunde der Anbieterin ausdrücklich die Genehmigung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung der angegebenen Domains und der damit verbundenen, über das Internet erreichbaren Systeme („Permission to Attack“). Voraussetzung für die Durchführung ist der Zahlungseingang. Der Scan erfolgt in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Zahlungseingang.
(5) Der Kunde sichert zu, Inhaber der angegebenen Domains und Systeme zu sein oder über die erforderliche Berechtigung zur Beauftragung zu verfügen, und holt erforderliche Zustimmungen Dritter (insbesondere von Hostern und Dienstleistern) ein. Er weist seine Berechtigung auf Anforderung nach.
(6) Der Kunde stellt die Anbieterin auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten angemessener Rechtsverteidigung frei, die auf einer unrichtigen oder unvollständigen Zusicherung nach Absatz 5 beruhen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Anbieterin.
(7) Der Kunde verzichtet im Rahmen der erteilten Erlaubnis auf Strafanträge gegen die Anbieterin und ihre Erfüllungsgehilfen wegen Handlungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Scans erforderlich sind, insbesondere nach §§ 202a, 202b, 202c, 303a und 303b StGB. Dies gilt nicht für vorsätzliche Handlungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
(8) Die Genehmigung nach Absatz 4 kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Der Widerruf berührt bereits durchgeführte Scans und die Vergütungspflicht nicht.
(9) Der Bericht gibt den zum Zeitpunkt des Scans erkennbaren Stand wieder. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung aller Schwachstellen wird nicht übernommen; ein Restrisiko verbleibt stets.
Anbieterin
mip Consult GmbH · Wilhelm-Kabus-Straße 9 · 10829 Berlin
Telefon: +49 30 20 88 999 0 · E-Mail: kontakt@mip-consult.de · www.mip-consult.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Asmus Eggert, Uwe Leider, Vera Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg · HRB 121869 · USt-IdNr.: DE249276018