Von Cyberrisiken zur digitalen Resilienz
Vom Checkup bis zum kompletten Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS): Beratung, die sich Ihrem Unternehmen anpasst und nicht umgekehrt.
Unverbindlich · 30 Minuten · Kostenlos






Komplexität durchschauen –
Resilienz aufbauen
Die digitale Bedrohungslandschaft und stetig wachsende regulatorische Anforderungen stellen Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Es reicht nicht mehr aus, nur auf Vorfälle zu reagieren. Gefragt ist ein proaktives, systematisches Sicherheitsmanagement, das rechtliche Vorgaben erfüllt, technische Schwachstellen schließt und das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partnern sichert.
Eckpunkte unserer Informationssicherheits-beratung
Wir stellen pragmatisch, praxisorientiert und bedarfsgerecht Ressourcen und Fachwissen zur Verfügung.

Marvin Süß
Consultant, mip Consult GmbH
Unverbindlich · 30 Minuten · ohne Vorbereitung
So starten Sie Ihre Informationssicherheitsberatung mit uns
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Schritt 01
Kostenlose Erstberatung
Wir bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung an, um mit Ihnen gemeinsam die derzeitige Situation der Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen zu besprechen.
+49 30 20 88 999 0
Schritt 02
Bedarfsanalyse
Gemeinsam verstehen wir Ist-Zustand, Risiken und Ziele – technisch wie organisatorisch.
Schritt 03
Individuelles Angebot
Auf Grundlage Ihrer aktuellen Situation und des abgestimmten Vorgehens erstellen wir ein Angebot, das direkt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Schritt 04
Beratungsstart
Nach Unterzeichnung des Beratungsvertrags starten unsere Informationssicherheitsexpertinnen und -experten mit dem Beratungsprozess.
Unsere Pakete für Ihre
Informationssicherheitsberatung
In allen Paketen
Mehrsprachige Betreuung
Persönliche Ansprechperson
Zertifizierte Informationssicherheitsexpertinnen und -experten
Weitere Leistungen
Anwältinnen und Anwälte von Eggert & Partner Rechtsanwälte · Service in Deutschland · Alle Preise netto zzgl. USt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Informationssicherheits-management?
Das Datenschutzmanagement betrachtet ausschließlich personenbezogene Daten, für die gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren sind. Das Informationssicherheitsmanagement betrachtet hingegen alle Daten, alle Verarbeitungsprozesse und alle verarbeitenden Systeme, unabhängig vom Personenbezug.
Der Handlungsbedarf für ein Informationssicherheitsmanagement erwächst zudem nicht primär aus gesetzlichen Regelungen (Ausnahmen sind u.a. KRITIS, NIS-2-betroffene, DORA-betroffene Finanzunternehmen), sondern aus der individuellen Einschätzung der eigenen Gefährdung oder Bedrohung. Nur wer weiß, welche Informationen er zu welchem Zweck benötigt und was es bedeutet, wenn diese Informationen verloren gehen oder in die falschen Hände fallen, kann auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um die bestehenden Risiken zu verringern.
Typischerweise umfasst Informationssicherheitsberatung:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen des technischen Datenschutzes schützen nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch sonstige Unternehmensdaten. Zwischen den Maßnahmen des technischen Datenschutzes und denen der Informationssicherheit gibt es eine Schnittmenge. Unsere Expertinnen und Experten für Datenschutz und Informationssicherheit unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen oder beim Aufbau eines ganzheitlichen Informationssicherheitsmanagementsystems.
Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Die deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie sieht die Einstufung betroffener Unternehmen als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtungen vor. Schätzungsweise 40.000 Unternehmen in Deutschland fallen unter die NIS-2-Richtlinie. Ab 50 Mitarbeitenden oder ab 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme kann die Richtlinie für Unternehmen gelten.
Viele Online-Checks zur Selbstermittlung der Betroffenheit liefern nur pauschale Ergebnisse, die wesentliche Details oft außer Acht lassen. Wir prüfen fundiert, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der neuen Vorgaben fällt – das Ergebnis unserer anwaltlichen Analyse bietet Ihnen Sicherheit und kann als schlagkräftiges Argument gegenüber Kunden und Behörden dienen.
Ab wann braucht ein Unternehmen Informationssicherheitsberatung?
Der Handlungsbedarf für ein Informationssicherheitsmanagement erwächst nicht primär aus gesetzlichen Regelungen (Ausnahmen sind u.a. KRITIS, NIS-2-betroffene, DORA-betroffene Finanzunternehmen), sondern aus der individuellen Einschätzung der eigenen Gefährdung oder Bedrohung.
Die Auswirkungen von NIS-2 auf eine Organisation hängen von ihrer Cybersicherheitsreife ab: Stark regulierte Branchen wie das Gesundheitswesen erfüllen möglicherweise bereits viele der Anforderungen, während weniger regulierte Sektoren vor großen Herausforderungen stehen könnten. Selbst Organisationen, die nicht direkt von NIS-2 betroffen sind, könnten dessen Auswirkungen spüren, wenn sie Lieferanten oder Partner regulierter Unternehmen sind. Diese Unternehmen müssen die Sicherheit Ihrer Lieferkette nachweisen.
Unterstützt mich sofortdatenschutz.de bei allen Fragen zur Informationssicherheit?
Unsere Expertinnen und Experten für Datenschutz und Informationssicherheit unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen oder beim Aufbau eines ganzheitlichen Informationssicherheitsmanagementsystems.









