Einführung von KI-Systemen

Geprüft statt improvisiert

Wir begleiten Auswahl, Prüfung und Einführung konkreter KI-Systeme in Ihrem Unternehmen. Von der ersten Idee im Fachbereich bis zum dokumentierten Rollout.

  • BenefitsDEKRA-zertifizierte Expertinnen und Experten für KI-Governance
  • BenefitsTÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Auditoren
  • BenefitsUnterstützt von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf Datenschutz und KI spezialisiert sind
Einführung eines KI-Systems im Unternehmen begleiten
ISO 9001
BvD Mitglied
GDD Mitglied
Made in Germany
20 Jahre Erfahrung
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • DSGVO konform
  • BvD Mitglied
  • GDD Mitglied
  • Made in Germany
✓ interdisziplinäres Team ✓ zertifizierte Expertinnen und Experten ✓ pragmatische umsetzung

Wie führt man ein
KI-System richtig ein?

Ein KI-System wird eingeführt, indem der geplante Einsatz zuerst geprüft und nach dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) eingeordnet wird. Danach werden Rollen geklärt und die nötigen organisatorischen Maßnahmen festgelegt. Erst dann folgen Pilotbetrieb und Rollout.

Leistungen

Von der ersten Idee im Fachbereich bis zum dokumentierten Rollout:

Vera Schmidt, Managing Director der mip Consult GmbH

Vera Schmidt

Managing Director, mip Consult GmbH

  • BenefitsPrüfung eines geplanten KI-Einsatzes
    Bevor ein System beschafft wird, klären wir Zweck, verarbeitete Daten, Anbieter und die Frage, ob der Einsatz so tragfähig ist.
  • BenefitsEinordnung nach dem EU AI Act
    Wir bestimmen die Rolle Ihres Unternehmens, etwa Anbieter oder Betreiber und die Risikoklasse des Systems.
  • BenefitsKlärung von Rollen und Verantwortlichkeiten
    Wer verantwortet das System fachlich, wer technisch, wer entscheidet über die Freigabe?
  • BenefitsPrüfung notwendiger organisatorischer Maßnahmen
    Wir ermitteln, welche Vorgaben, Prüfschritte und Dokumente vor dem Einsatz vorliegen müssen.
  • BenefitsEinbindung in KI-Register und Governance
    Das System wird im KI-Register erfasst und in die bestehende Governance eingehängt.
  • BenefitsEntwicklung eines Freigabeprozesses
    Damit der nächste Fall schneller geht, entsteht aus dem ersten Projekt ein wiederverwendbarer Prozess.
  • BenefitsUnterstützung bei Pilotierung und Rollout
    Wir begleiten den Testbetrieb, werten ihn aus und geben den Weg für die breite Einführung frei.
  • BenefitsBegleitung konkreter Systeme und Anwendungsfälle
    Ob Assistenzsystem im Service, Textgenerierung im Marketing oder Auswertung im Controlling, wir arbeiten am konkreten Fall.

unser vorgehen

Wie läuft die Einführung eines KI-Systems ab?

Vom ersten Gespräch bis zum freigegebenen System – in vier nachvollziehbaren Schritten.

Schritt 01

Kostenlose Erstberatung

Wir bieten Unternehmen eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allgemeinen KI-Fragen und dazu, welche Beratung wir konkret anbieten können.

Schritt 02

KI-Quick-Check

In einem kompakten Beratungstermin analysieren wir gemeinsam, welche KI-Systeme bereits im Unternehmen genutzt werden, welche Datenschutz- und Compliance-Risiken bestehen und ob Handlungsbedarf im Hinblick auf die DSGVO oder den EU AI Act besteht.

Schritt 03

Individuelles Angebot

Basierend auf dem KI-Quick-Check erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder empfehlen Ihnen eines unserer Beratungspakete.

Schritt 04

Beratungsstart

Nach Unterzeichnung des Beratungsvertrags starten unsere Expertinnen und Experten mit dem Beratungsprozess.

Schritt 01

Kostenlose Erstberatung

Wir bieten Unternehmen eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allgemeinen KI-Fragen und dazu, welche Beratung wir konkret anbieten können.

Schritt 02

KI-Quick-Check

In einem kompakten Beratungstermin analysieren wir gemeinsam, welche KI-Systeme bereits im Unternehmen genutzt werden, welche Datenschutz- und Compliance-Risiken bestehen und ob Handlungsbedarf im Hinblick auf die DSGVO oder den EU AI Act besteht.

Schritt 03

Individuelles Angebot

Basierend auf dem KI-Quick-Check erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder empfehlen Ihnen eines unserer Beratungspakete.

Schritt 04

Beratungsstart

Nach Unterzeichnung des Beratungsvertrags starten unsere Expertinnen und Experten mit dem Beratungsprozess – üblicherweise mit einem Kick-off-Meeting inklusive Vorstellung aller Beteiligten.

Preise

Was kostet die Einführung eines KI-Systems?

Wir begleiten die Einführung eines einzelnen KI-Systems als abgegrenztes Projekt oder betreuen Ihre Einführungsvorhaben dauerhaft – abgestimmt auf Umfang und Zahl der Systeme.

Angebot auf Anfrage

Umfang und Preis richten sich nach Komplexität und Risikoklasse des Systems. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf, danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Anwältinnen und Anwälte von Eggert & Partner Rechtsanwälte · Service in Deutschland

Häufig gestellte Fragen zur Einführung von KI-Systemen

Wann sollten wir ein KI-System prüfen lassen?

So früh wie möglich, am besten vor der Beschaffung. Je später die Prüfung, desto teurer werden Änderungen an Vertrag, Konfiguration oder Prozess. Für Systeme, die bereits laufen, holen wir die Prüfung nach und dokumentieren das Ergebnis im KI-Register.


Was bedeutet die Einordnung nach dem EU AI Act?

Die Einordnung klärt zwei Fragen: In welcher Rolle handelt Ihr Unternehmen, etwa als Anbieter oder als Betreiber und in welche Risikoklasse fällt das System. Aus beidem ergeben sich die konkreten Pflichten. Ohne diese Einordnung lässt sich nicht bestimmen, was zu tun ist.


Wer entscheidet über die Freigabe eines KI-Systems?

Das legt Ihre KI-Governance fest. Üblich ist eine Entscheidung der Geschäftsleitung oder eines benannten Gremiums, vorbereitet durch den fachlich Verantwortlichen und den KI-Beauftragten. Entscheidend ist, dass die Entscheidung dokumentiert wird.

Was passiert, wenn ein KI-System bereits im Einsatz ist?

Dann beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme: Was wird genutzt, von wem, mit welchen Daten. Anschließend wird das System nachträglich eingeordnet, bewertet und entweder freigegeben, mit Auflagen versehen oder abgelöst. Dieser Fall ist die Regel, nicht die Ausnahme.


Brauchen wir für jedes KI-System eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nein. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt. Ob das zutrifft, prüfen wir im Rahmen der Einordnung und führen die Folgenabschätzung bei Bedarf durch.


Wie lange dauert die Einführung?

Das hängt von Komplexität, Risikoklasse und der Frage ab, wie gut die Grundlagen stehen. Ist bereits eine KI-Governance vorhanden, geht es deutlich schneller als beim ersten Vorhaben. Einen belastbaren Zeitrahmen nennen wir nach dem KI-Quick-Check.

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