Das Team ist die erste Verteidigungslinie
Wir trainieren Ihr Team praxisnah und mit branchenspezifischen Szenarien in der Phishing-Erkennung, im sicheren Umgang mit Kundendaten und im Risikobewusstsein.
Unverbindlich · 15 Minuten · Kostenlos






Schulung und Sensibilisierung

Marvin Süß

Consultant
mip Consult GmbH
Stärken Sie das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Unternehmen.
Mit praxisnahen Schulungen und branchenspezifischen Szenarien sensibilisieren Sie Beschäftigte und Führungskräfte gezielt für Cyberrisiken. So fördern Sie den sicheren Umgang mit sensiblen Daten, stärken das Risikobewusstsein und berücksichtigen zugleich relevante Anforderungen aus NIS-2.
Machen Sie Cybersicherheit zum festen Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur.
Sie entscheiden: Präsenz, Webinar oder E-Learning
Präsenzschulung
Vor Ort in Ihrem Unternehmen: interaktiv, mit Ihren Praxisfällen und stets aktuellen Themen, die für Ihr Team relevant sind. Die erste Wahl für die Erstschulung und für Bereiche mit sensiblen Daten.
Webinar
Live und ortsunabhängig – gleiche Inhalte, gleiche Möglichkeit für Rückfragen, keine Reisekosten. Ideal für verteilte Teams, mehrere Standorte und kurzfristige Termine.
E-Learning
Browserbasiert auf unserer Lernplattform, jederzeit abrufbar. Mit Wissenstest und dokumentiertem Lernerfolg – für neue Mitarbeitende, Homeoffice und alle, die einen Termin verpasst haben.
Wiederholungsschulung
Datenschutz muss regelmäßig geschult werden. Wir frischen das Grundlagenwissen auf und vertiefen nach Absprache ausgewählte Schwerpunkte – von Betroffenenrechten bis Cyberangriffen.
White-Label für Ihr LMS
Unser bewährter Datenschutz-Kurs in Ihrem Look: mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihren Inhalten – als mp4-Video, das sich in jedes Lernmanagementsystem einbinden lässt.
Unsere Lernplattform oder Ihr LMS.
Sie nutzen unsere webbasierte Schulungsplattform oder wir integrieren unsere Schulungsvideos in Ihr eigenes Lernmanagementsystem (LMS). In beiden Fällen lernen Ihre Mitarbeitenden flexibel, unabhängig von Zeit und Ort.
* Preise richten sich nach Format, Teilnehmerzahl und Grad der Individualisierung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und ein individuelles Angebot.

Schulung, die hängen bleibt:
online, vor Ort oder beides.
Unverbindlich · 15 Minuten · Kostenlos
Häufig gestellte Fragen
Sind Schulungen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, wenn auch verteilt auf mehrere Vorschriften. Im Datenschutz gehört die Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeitenden nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, die Pflicht selbst trifft Sie als Verantwortliche. Für Einrichtungen unter dem BSIG kommen grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheit als eigener Pflichtpunkt hinzu.
Muss auch die Geschäftsleitung geschult werden?
Wenn Ihr Unternehmen unter das BSIG fällt: ja. Mitglieder der Geschäftsleitung müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, das steht ausdrücklich im Gesetz und ist nicht an die Mitarbeiterschulung gekoppelt. Hintergrund ist die persönliche Haftung: Wer Maßnahmen billigen und überwachen muss, muss sie auch beurteilen können.
Wie oft müssen wir schulen?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit gibt es nicht. In der Praxis hat sich ein jährlicher Turnus etabliert, ergänzt um eine Schulung beim Onboarding und anlassbezogene Nachschulungen, etwa nach einem Vorfall, bei neuen Systemen oder geänderten Prozessen. Das ist bewährte Praxis, keine behördliche Vorgabe.
Müssen wir die Schulung nachweisen können?
Ja. Aus der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO folgt, dass Sie die Einhaltung Ihrer Pflichten belegen können müssen, bei Schulungen also Datum, Inhalte, Teilnehmende und gegebenenfalls Testergebnisse. Für NIS-2 ergibt sich die Dokumentation aus der Pflicht, die Risikomanagementmaßnahmen nachzuweisen. Eine Schulung ohne Nachweis ist im Ernstfall keine Schulung.
Welche Inhalte deckt die Schulung ab?
Wir trainieren Ihr Team in Phishing-Erkennung, im sicheren Umgang mit Kundendaten und im Risikobewusstsein, praxisnah mit branchenspezifischen Szenarien statt an allgemeinen Beispielen.
Gilt das auch für den Einsatz von KI?
Ja. Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen. Die Vorschrift gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, unabhängig davon, ob Sie Hochrisiko-Systeme einsetzen. Schulungen sind der naheliegende Weg, diese Anforderung zu erfüllen.






