KI-Beratung
KI im Unternehmen
sicher einführen – rechtskonform und praxistauglich
Mit uns stellen Sie die richtigen Weichen für Künstliche Intelligenz. So bleiben Sie praxisnah, rechtskonform und mit angemessenem Aufwand auf dem neuesten Stand.
Unverbindlich · 15 Minuten · Kostenlos






Pragmatische KI-Compliance-Beratung für Organisationen
Wir unterstützen Unternehmen dabei, moderne KI-Anwendungen sicher,
praxistauglich und rechtskonform in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wir
begleiten Ihr Unternehmen auf dem Weg zu einem korrekten Datenschutz und unterstützen Sie darüber hinaus bei Fragen rund um Künstliche Intelligenz. Gemeinsam entwickeln wir den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen sicher, strategisch und zukunftsorientiert weiter.
Leistungen
Eckpunkte unserer
KI-Compliance-Beratung
Wir stellen pragmatisch, praxisorientiert und bedarfsgerecht Ressourcen und Fachwissen zur Verfügung.

Vera Schmidt
Managing Director, mip Consult GmbH
Unverbindlich · 15 Minuten · Kostenlos
unser vorgehen
So starten Sie Ihre KI-Beratung mit uns
Gemeinsam entwickeln wir den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen sicher, strategisch und zukunftsorientiert weiter.
Schritt 01
Kostenlose Erstberatung
Wir bieten Unternehmen eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allgemeinen KI-Fragen und dazu, welche Beratung wir konkret anbieten können.
Schritt 02
KI-Quick-Check
In einem kompakten Beratungstermin analysieren wir gemeinsam, welche KI-Systeme bereits im Unternehmen genutzt werden, welche Datenschutz- und Compliance-Risiken bestehen und ob Handlungsbedarf im Hinblick auf die DSGVO oder den EU AI Act besteht.
Schritt 03
Individuelles Angebot
Basierend auf dem KI-Quick-Check erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder empfehlen Ihnen eines unserer Beratungspakete.
Schritt 04
Beratungsstart
Nach Unterzeichnung des Beratungsvertrags starten unsere Expertinnen und Experten mit dem Beratungsprozess.
Preise
Unsere Pakete für Ihre KI-Compliance
In allen Paketen
Mehrsprachige Betreuung
Persönlicher Ansprechpartner
DEKRA-zertifizierte Expertinnen und Experten
Anwältinnen und Anwälte von Eggert & Partner Rechtsanwälte · Service in Deutschland · Alle Preise netto zzgl. USt.
Häufig gestellte Fragen
Was macht ein KI-Beauftragter bzw. KI-Verantwortlicher?
Ein KI-Beauftragter bzw. KI-Verantwortlicher unterstützt Unternehmen dabei, den Einsatz von KI-Systemen zu steuern, Risiken zu bewerten und interne Prozesse rund um KI zu koordinieren. Dazu gehören beispielsweise Richtlinien, Schulungen, Freigabeprozesse sowie die Umsetzung regulatorischer Anforderungen.
Müssen wir einen „KI-Beauftragten“ benennen?
Der EU AI Act sieht, anders als die DSGVO hinsichtlich eines
Datenschutzbeauftragten, keine verpflichtende Funktion eines
„KI-Beauftragten“ vor. Nach Art. 4 KI-VO müssen Anbieter und Betreiber aber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz (AI Literacy) ihrer Mitarbeitenden zu fördern – diese Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. In der Praxis empfiehlt sich die Benennung einer verantwortlichen Person oder eines Gremiums, das KI-Einsatz, Freigabeprozesse und Schulungen koordiniert. Wir helfen Ihnen, die passende Governance-Struktur für Ihre Unternehmensgröße aufzubauen.
Ab wann gelten die Pflichten des EU AI Act?
Die Vorgaben gelten gestaffelt und der Zeitplan hat sich im Sommer 2026 verschoben. Die Verbote nach Art. 5 sind seit dem 2. Februar 2025 anwendbar, die Regeln für General-Purpose-AI-Modelle seit dem 2. August 2025, durchgesetzt werden sie seit dem 2. August 2026. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die Hauptpflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, die für Anhang-I-Systeme auf den 2. August 2028. Aufschub heißt aber nicht Entwarnung: Bestandsaufnahme und Klassifizierung brauchen Vorlauf, und die Pflichten zur KI-Kompetenz gelten längst.
Unterstützt mich sofortdatenschutz.de auch bei allen Fragen rund um KI?
Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei der sicheren, praxisnahen und
rechtskonformen Einführung und Nutzung von KI-Systemen. Unser
Leistungsspektrum umfasst unter anderem KI-Richtlinien, KI-Governance, Datenschutz, EU AI Act, Risikobewertungen, Schulungen sowie die Einführung geeigneter Prozesse und Verantwortlichkeiten.






