Ein Schritt hin zu mehr Einheitlichkeit in Europa

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 14. April 2026 eine neue Vorlage zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) veröffentlicht. Mit dieser Vorlage möchte der EDSA eine einheitliche Grundlage schaffen, die von den europäischen Aufsichtsbehörden entweder direkt übernommen oder als Orientierung für nationale Vorlagen genutzt werden kann.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 35 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, eine DSFA durchzuführen, wenn eine geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Es handelt sich um ein präventives Prüfverfahren mit dem Ziel, Risiken für betroffene Personen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, bevor eine Datenverarbeitung umgesetzt oder wesentlich verändert wird.

Im Kern beantwortet die DSFA drei zentrale Fragen:

  1. Welche Daten werden zu welchem Zweck und auf welche Weise verarbeitet?
  2. Welche Risiken ergeben sich hieraus für die betroffenen Personen?
  3. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen werden ergriffen, um diese Risiken zu minimieren?

Die DSFA liefert damit eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage dafür, ob die geplante Verarbeitung zulässig ist oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend?

Die DSGVO nennt typische Fallgruppen, in denen regelmäßig von einem hohen Risiko auszugehen und daher eine DSFA durchzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere:

  • die systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte auf Grundlage automatisierter Verarbeitung (z.B. Profiling) mit rechtlichen oder vergleichbar erheblichen Auswirkungen,
  • die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheits-, biometrische oder religiöse Daten),
  • die groß angelegte systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Darüber hinaus haben die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden sogenannte Positivlisten veröffentlicht. Diese enthalten konkrete Verarbeitungsvorgänge, die grundsätzlich eine DSFA erfordern, etwa beim Einsatz von KI-Systemen in entscheidungsrelevanten Kontexten, bei umfassender Videoüberwachung oder beim GPS-basierten Tracking von Beschäftigten.

Die neue EDSA-Vorlage

In der bisherigen Praxis wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen häufig uneinheitlich umgesetzt, sowohl hinsichtlich Struktur als auch inhaltlicher Tiefe und Qualität. Dies führte nicht nur zu Unsicherheiten bei Verantwortlichen, sondern erschwerte auch die Prüfung durch Aufsichtsbehörden.

Genau hier setzt die neue Vorlage des EDSA an. Sie bietet erstmals einen europaweit einheitlichen Rahmen, der Verantwortliche Schritt für Schritt durch den gesamten DSFA-Prozess führt.

Die Vorlage enthält klar gegliederte Abschnitte und vordefinierte Prüffelder, die sämtliche relevanten Aspekte abdecken, insbesondere:

  • die Beschreibung der Verarbeitung und ihrer Zwecke,
  • die Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit,
  • die systematische Risikoanalyse sowie
  • die Festlegung geeigneter Abhilfemaßnahmen.

Ergänzt wird die Vorlage durch ein erläuterndes Begleitdokument, das zentrale Begriffe und Anforderungen verständlich erklärt. Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne spezialisierte Datenschutzstrukturen einen erheblichen praktischen Mehrwert dar.

Bedeutung für die Praxis

Die Nutzung der EDSA-Vorlage ist nicht verpflichtend. Verantwortliche können weiterhin eigene Vorlagen verwenden. Gleichwohl bietet die Vorlage eine verlässliche Orientierung und trägt dazu bei, das Risiko von Fehlern und Lücken in der Dokumentation deutlich zu reduzieren.

Die Vorlage befindet sich derzeit noch bis zum 9. Juni 2026 in einer öffentlichen Konsultationsphase. Interessierte Unternehmen, Verbände und Fachleute haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Rückmeldung zu geben und aktiv zur Weiterentwicklung der Vorlage beizutragen.

Nach Abschluss der Konsultation ist zu erwarten, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Vorlage als gemeinsamen Standard oder zumindest als Referenzrahmen für nationale Vorlagen etablieren werden. Damit dürfte sie künftig maßgeblich für die praktische Ausgestaltung von Datenschutz-Folgenabschätzungen in Europa sein.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich bereits jetzt, die Vorlage in neue Datenschutzprozesse zu integrieren. Unternehmen sollten zudem ihre bisherigen DSFA-Verfahren überprüfen und an der neuen Struktur ausrichten, um frühzeitig von den Vorteilen einer standardisierten Vorgehensweise zu profitieren.

Die neue EDSA-Vorlage stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit im europäischen Datenschutz dar. Sie erleichtert nicht nur die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, sondern verbessert zugleich die Qualität interner Prüfprozesse.

Unternehmen, die ihre DSFA-Prozesse frühzeitig an der neuen Struktur ausrichten, verschaffen sich einen klaren Vorteil bei zukünftigen Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder bei der Umsetzung der neuen EDSA-Vorlage in Ihrem Unternehmen?

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