Warum sind Widerspruch und Widerruf datenschutzrechtlich unterschiedlich zu bewerten?

Whiteboard Design mit Foto Haengern 1 Warum sind Widerspruch und Widerruf datenschutzrechtlich unterschiedlich zu bewerten? Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin | sofortdatenschutz.de

Nicht jedes „Nein“ beendet die Datenverarbeitung „Dann widerspreche ich einfach der Verarbeitung meiner Daten.“ Oder: „Dann widerrufe ich eben meine Einwilligung.“ Diese Aussagen begegnen Unternehmen regelmäßig. Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Daten danach nicht mehr genutzt werden dürfen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln zeigt, dass ein Widerspruch nicht zwangsläufig das Ende einer … Weiterlesen …