KI-Chatbots erhöhen die Beschwerdebereitschaft
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist in ihrer Pressemitteilung vom 05.01.2026 auf eine bemerkenswerte Entwicklung hin: Während die Gesamteingaben von Betroffenen seit Jahren steigen, verzeichnete die Behörde im Jahr 2025 einen besonders markanten Anstieg. Zugleich kehrte sich der bislang rückläufige Trend bei den förmlichen Beschwerden um, auch diese nahmen wieder deutlich zu.

Entwicklung der Datenschutzeingaben bis 2024
Im Jahr 2020 verzeichnete die Behörde insgesamt 4.868 Eingaben von Betroffenen. Davon entfielen 2.430 auf förmliche Beschwerden. Vier Jahre später, im Jahr 2024, lag die Gesamtzahl der Eingaben bei 6.036 und damit rund 24 % höher als 2020. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der förmlichen Beschwerden auf 1.865, was einem Rückgang von rund 23 % entspricht.
Das Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 war von außergewöhnlich hoher öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet. Die intensive mediale Berichterstattung und die breite Sensibilisierung für Datenschutzrechte dürften seinerzeit zu einer erhöhten Beschwerdebereitschaft geführt haben, die sich in den Folgejahren wieder relativiert haben könnte.
Rekordwerte im Jahr 2025
Im Jahr 2025 stiegen sowohl die Beschwerden als auch die allgemeinen Anfragen deutlich an. Von Januar bis einschließlich November 2025 erreichten die Behörde bereits 8.436 Eingaben. Damit lag die Zahl der Eingaben bereits vor Jahresende deutlich über dem Gesamtwert des Jahres 2024, was allein gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von rund 40 % entspricht. Gegenüber dem Jahr 2020 beträgt der Zuwachs sogar rund 73 %.
Bemerkenswert ist, dass die Zahl der förmlichen Beschwerden nach dem Rückgang bis 2024 wieder deutlich ansteigt: Mit 2.644 Beschwerden wurde das Vorjahresniveau deutlich überschritten, gegenüber 2024 entspricht dies einem Anstieg von rund 42 %. Gleichzeitig nahmen auch die allgemeinen Anfragen signifikant zu: Mit 5.772 Fällen stellen sie weiterhin den größten Anteil der Eingaben dar und verzeichnen gegenüber 2024 einen Anstieg von rund 38 %.
Einfluss von KI-Chatbots auf die steigenden Eingaben
Nach Angaben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist die hohe Anzahl an Eingaben insbesondere auf die Nutzung von KI-Chatbots zurückzuführen. Diese tragen dazu bei, dass Datenschutzaufsichtsbehörden für Betroffene sichtbarer werden, da KI-Anwendungen bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen regelmäßig auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hinweisen.
Gleichzeitig weist die Behörde auf problematische Begleiterscheinungen hin. Eingaben werden zunehmend mithilfe von KI erstellt. Dabei entstehen nicht selten unzutreffende rechtliche Einschätzungen, die bei Betroffenen falsche Erwartungen hinsichtlich der Rechtslage oder der Erfolgsaussichten wecken können. Zudem sei es bereits vorgekommen, dass sich Beschwerdeführende auf frei erfundene Gerichtsentscheidungen oder nicht existente juristische Literatur berufen haben.
Künstliche Intelligenz erleichtert den Zugang zu rechtlichen Informationen und vereinfacht für viele Betroffene die Kontaktaufnahme mit Behörden. Gleichzeitig trägt ihr Einsatz sowohl zu einem Anstieg der Eingabenzahlen als auch zu einer Veränderung von Struktur und Qualität der Eingaben bei, was zu einem erhöhten Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand bei den Datenschutzaufsichtsbehörden führt.
Bedeutung für Unternehmen
Verantwortliche sollten diese Entwicklungen berücksichtigen:
- Datenschutzaufsichtsbehörden werden zunehmend als erste Anlaufstelle wahrgenommen;
- Die Sensibilisierung der Betroffenen für ihre Datenschutzrechte nimmt weiter zu;
- Unternehmen müssen daher verstärkt damit rechnen, dass Betroffenenrechte aktiv geltend gemacht und Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden.
Mehrere Faktoren können Auslöser für eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde sein. Neben Datenschutzverletzungen zählen hierzu insbesondere unzureichende oder verspätete Reaktionen auf Betroffenenanfragen, unrechtmäßige Datenverarbeitungen oder mangelnde Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffener.
Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass Unternehmen ihr Datenschutzmanagementsystem regelmäßig überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln, um auf Betroffenenanfragen und mögliche Beschwerden vorbereitet zu sein.
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