LinkedIn-Kontakt rechtfertigt keine Werbe-E-Mails

email LinkedIn-Kontakt rechtfertigt keine Werbe-E-Mails Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin | sofortdatenschutz.de

AG Düsseldorf: LinkedIn-Vernetzung reicht nicht für den Versand von Werbe-E-Mails Das Amtsgericht Düsseldorf stellt klar: Zustimmung ist erforderlich. Ein LinkedIn-Kontakt berechtigt nicht automatisch zum Versand von Werbe-E-Mails. Der Fall: Werbe-E-Mails ohne Einwilligung Hintergrund: Werbe-E-Mails und die DSGVO Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der Versand von Werbe-E-Mails nicht per se unzulässig. Die DSGVO erkennt auch wirtschaftliche Interessen … Weiterlesen …

Einsatz von Google reCAPTCHA auf Webseiten bedarf ausdrücklicher Einwilligung

googlerecaptcha Einsatz von Google reCAPTCHA auf Webseiten bedarf ausdrücklicher Einwilligung Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin | sofortdatenschutz.de

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 13.09.2024 – Az.: W298 2274626-1/8E) entschieden, dass der Einsatz von Google reCAPTCHA auf Webseiten nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer zulässig ist. Das Gericht stellte fest, dass reCAPTCHA nicht zu den technisch notwendigen Tools gehört und auch nicht durch ein berechtigtes Interesse des Webseitenbetreibers abgedeckt wird. … Weiterlesen …