Meldefrist bei Datenschutz-Verletzung: (keine) Probleme bei der Berechnung?

Ein Kalender mit Fragezeichen zur Symbolisierung der Meldefrist bei Datenschutz-Verletzung

Nach Artikel 33 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Verantwortliche eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach deren Bekanntwerden zu melden. Aber wie wird die Meldefrist bei Datenschutz-Verletzung berechnet? 1. Anwendbare Normen Zunächst ist festzustellen, dass die aus dem deutschen Recht bekannten Normen zur … Weiterlesen