Warum das erste Urteil zu KI-Suchergebnissen weit über Google hinaus Bedeutung hat
Generative KI verändert die Art, wie wir Informationen suchen. Anstatt sich durch zahlreiche Suchergebnisse zu klicken, erhalten Nutzer heute häufig bereits eine fertige Antwort. Suchmaschinen fassen Informationen zusammen, bewerten Quellen und formulieren eigene Texte. Das spart Zeit. Gleichzeitig entsteht jedoch eine neue Frage: Wer haftet, wenn diese Antworten falsch sind?

Mit genau dieser Frage musste sich das Landgericht München I befassen. Im Mittelpunkt stand Googles Funktion „Übersicht mit KI“, die ein Verlagshaus fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung brachte. Das Gericht stellte klar: Es handelt sich nicht um die bloße Wiedergabe fremder Inhalte, sondern um einen eigenständigen, von Google verantworteten Inhalt.
KI fasst nicht nur zusammen – sie schafft neue Aussagen
Der entscheidende Unterschied liegt darin, wie generative KI arbeitet.
Während klassische Suchmaschinen vor allem auf fremde Webseiten verlinken, formulieren KI-Systeme eigene Zusammenfassungen. Dabei werden Informationen aus unterschiedlichen Quellen ausgewertet, miteinander verknüpft und sprachlich neu dargestellt.
Dadurch können Aussagen entstehen, die so in keiner der ursprünglichen Quellen enthalten waren. Im Münchner Verfahren führte dies dazu, dass falsche Vorwürfe gegen die betroffenen Unternehmen entstanden.
Das Urteil betrifft nicht nur Suchmaschinen
Auch wenn sich das Verfahren gegen Google richtete, reicht seine Bedeutung deutlich weiter.
Immer mehr Unternehmen setzen generative KI ein, beispielsweise für
- Recherchen,
- interne Wissensdatenbanken,
- Chatbots,
- Kundenkommunikation,
- Entscheidungsunterstützung
- oder automatisierte Zusammenfassungen.
Je stärker KI-Inhalte eigenständig formuliert oder bewertet, desto wichtiger wird die Frage, wer für deren Inhalt verantwortlich ist.
„Die KI hat das geschrieben“ schützt nicht vor Verantwortung
In der Praxis begegnet uns häufig folgende Aussage: „Das hat die KI geschrieben.“
Diese Aussage entbindet Unternehmen rechtlich jedoch nicht von ihrer Verantwortung.
Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht oder sie gegenüber Kunden, Beschäftigten beziehungsweise Geschäftspartnern verwendet, sollte deren Richtigkeit vorab prüfen.
Gerade bei Tatsachenbehauptungen können fehlerhafte Aussagen erhebliche rechtliche Folgen haben, ganz unabhängig davon, ob sie von einem Menschen oder einer KI formuliert wurden.
Die häufigsten Missverständnisse
1. Die KI gibt nur vorhandene Informationen wieder: Generative KI erstellt neue Formulierungen und kann dabei auch unzutreffende Zusammenhänge herstellen.
2. Die Verantwortung liegt beim KI-Anbieter: Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht oder verwendet, bleibt regelmäßig selbst verantwortlich.
3. Nutzer erkennen schon, wenn eine KI irrt: Gerade flüssig formulierte Antworten wirken oft besonders überzeugend, auch wenn sie sachlich falsch sind.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Aus unserer Beratungspraxis empfiehlt sich insbesondere,
- KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung zu überprüfen,
- Tatsachenbehauptungen anhand verlässlicher Quellen zu verifizieren,
- Verantwortlichkeiten für die Freigabe KI-generierter Inhalte festzulegen,
- Mitarbeitende für Halluzinationen und Fehlinformationen zu sensibilisieren,
- interne Prozesse für den Umgang mit KI-Inhalten zu entwickeln
- und KI nicht als Ersatz, sondern als Unterstützung fachlicher Prüfungen zu verstehen.
Fazit
Das Urteil des LG München I betrifft auf den ersten Blick Google.
Tatsächlich wirft es jedoch eine grundlegendere Frage auf: Wer Verantwortung übernimmt, wenn künstliche Intelligenz Informationen nicht nur wiedergibt, sondern eigenständig formuliert.
Unsere Erfahrung zeigt, dass genau diese Frage für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Denn je selbstverständlicher KI für Recherchen, Zusammenfassungen oder Entscheidungen genutzt wird, desto wichtiger wird es, ihre Ergebnisse nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern kritisch zu hinterfragen.
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