Kein Auskunftsverweigerungsrecht für Unternehmen gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden
Der Fall – Verlag verweigert Auskunft Entscheidung des VG Berlin Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des Verlags ab. Kernpunkte: Juristische Personen sind gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde zur Auskunft verpflichtet und können sich nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Urt. v. 09.10.2025 – Az.: VG 1 K 607/22 Hintergrund – Auskunftspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden Nach Art 58 DSGVO … Weiterlesen …