Unternehmen müssen auch „Fake-Daten“ bei Identitätsmissbrauch vollständig herausgeben
Das VG Berlin stellt klar: Bei Identitätsmissbrauch umfasst der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO auch unter fremder Identität gespeicherte Daten. Unternehmen müssen sämtliche verknüpften Kontodaten offenlegen. Unberechtigte Abbuchung und verweigerte Auskunft Im August 2020 bemerkte ein Betroffener eine Abbuchung für ein kostenpflichtiges E-Learning-Sprachabo von seinem Bankkonto, obwohl er nie Kunde des Anbieters gewesen war. Auf … Weiterlesen …