Werbung mit gekauften Adressen: Haften Sie als Auftraggeber bald mit?
Wenn Sie für Ihre Direktwerbung Adressen anmieten und einen Lettershop nutzen, könnten Sie bald als „gemeinsam Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO gelten – selbst wenn Sie die Adressen nie zu Gesicht bekommen. Diese radikale Rechtsauffassung vertritt die Berliner Datenschutzbeauftragte und könnte die gesamte Praxis des Adresshandels auf den Kopf stellen. Der Fall: Gezielte Werbung ohne … Weiterlesen …