Pseudonymisiert oder Anonym? Wann Daten wirklich keinen Personenbezug mehr haben
Ist die Übermittlung von pseudonymisierten Daten ins Ausland ein DSGVO-Verstoß? Nicht zwangsläufig, sagt das Landgericht (LG) Hannover in einem wegweisenden Beschluss. Entscheidend ist, ob der Empfänger die Daten überhaupt einer Person zuordnen kann oder will. Das Urteil vom 26. Februar 2025 (Az.: 128 OWiLG 1/24) liefert wichtige Argumente für den internationalen Datentransfer in Unternehmen. Der … Weiterlesen …