Kann ein Testlauf von HR-Software zu DSGVO-Schadensersatz führen?

hr software Kann ein Testlauf von HR-Software zu DSGVO-Schadensersatz führen? Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin | sofortdatenschutz.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einem Arbeitnehmer 200 Euro Schadensersatz zugesprochen, da bei einem Workday-Softwaretest mehr personenbezogene Daten weitergegeben wurden, als die Betriebsvereinbarung erlaubte (Az. 8 AZR 209/21). Dieses Urteil ist ein Warnsignal für alle Unternehmen, die mit Mitarbeiterdaten arbeiten, und unterstreicht die Bedeutung der DSGVO-Konformität. Workday-Datenleck: Wenn der Software-Test zum DSGVO-Verstoß wird Ein internationales Unternehmen testete … Weiterlesen …