Können DSGVO-Verstöße auf Webseiten kommerziell ausgenutzt werden?
Das Amtsgericht (AG) Mainz hat in einem Urteil vom 27. März 2025 (Az.: 88 C 200/24) entschieden: Wer Datenschutzverstöße auf Webseiten moniert, um anschließend kostenpflichtige Abhilfe anzubieten, handelt rechtsmissbräuchlich. Das Amtsgericht (AG) Mainz lehnte im konkreten Fall die Forderung von DSGVO-Schadensersatz und Ersatz der Kosten für ein privates Beweissicherungsgutachten ab. Der Fall: Webdesigner kontaktiert Zahnarzt … Weiterlesen …