Meldefrist bei Datenschutz-Verletzung: (keine) Probleme bei der Berechnung der 72-Stunden-Frist?

Datenschutz FAQ

Problematik der 72 Stunden Frist Nach Artikel 33 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Verantwortliche eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach deren Bekanntwerden zu melden.  Aber wie wird diese Frist berechnet? 1. Anwendbare Normen Zunächst ist festzustellen, dass die aus dem deutschen Recht … Weiterlesen …