Anpassung des § 38 BDSG durch das zweite Datenschutzanpassungsgesetz
Was bringt die Absenkung der Anforderungen an die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten? Nachdem nun der Bundesrat dem zweiten Datenschutzanpassungsgesetz (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) zugestimmt hat, ist die von Wirtschaft, Verbänden und Vereinen geforderte Absenkung der Anforderungen an die Bestellungen eines Datenschutzbeauftragten (DSB) in greifbare Nähe gerückt. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, … Weiterlesen …