Einleitung
Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit werden oft verwechselt, doch für Unternehmen ist es entscheidend, den Unterschied zu kennen. Obwohl eng verbunden, haben sie unterschiedliche Schwerpunkte und Ziele. Falsche Einordnungen können ggf. zu rechtlichen Problemen führen. Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit, beleuchtet die jeweiligen Prinzipien und zeigt, warum ein integrierter Ansatz für Compliance und Geschäftserfolg unerlässlich ist.
Die wichtigsten Unterschiede & Gemeinsamkeiten auf einen Blick
- Datenschutz: Fokussiert auf personenbezogene Daten und die Rechte betroffener Personen (basiert im Wesentlichen auf der DSGVO). Ziel: Schutz der Privatsphäre.
- Datensicherheit: Fokussiert auf den Schutz aller Daten (personenbezogen oder nicht personenbezogen) vor Bedrohungen. Ziel: Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
- Beziehung: Datensicherheit und Datenschutz haben im Bereich der personenbezogenen Daten eine gemeinsame Schnittmenge
- Bedeutung: Beide Themenbereiche sind essenziell für die Einhaltung von Gesetzen (z.B. DSGVO, NIS2, IT-Sicherheitsgesetz, DORA) und den Schutz von Unternehmenswerten.
Was ist Datenschutz? Fokus auf die Person und ihre Rechte
Im Kern des Datenschutzes steht der Schutz personenbezogener Daten. Dies umfasst sämtliche Informationen, durch die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann – von Namen und E-Mail-Adressen bis hin zu Standortdaten oder Online-Kennungen. Der Datenschutz bezweckt die Wahrung der Privatsphäre des Einzelnen und gewährleistet dessen Kontrolle über die eigenen Daten. Er reguliert, unter welchen Voraussetzungen diese Daten rechtmäßig erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen.
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Jede Datenverarbeitung erfordert eine rechtliche Grundlage und muss für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar erfolgen.
- Zweckbindung: Die Erhebung personenbezogener Daten darf ausschließlich für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erfolgen.
- Datenminimierung: Es sind nur jene personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, die für den angegebenen Zweck erforderlich und angemessen sind.
- Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich korrekt sein und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zeitraum gespeichert werden, der für die Erfüllung der festgelegten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Nach Zweckerreichung sind die Daten entweder zu löschen oder zu anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Integrität und Vertraulichkeit: Die Verarbeitung muss durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) die Sicherheit der Daten gewährleisten und vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor Verlust schützen.
- Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche muss die Einhaltung sämtlicher Grundsätze nachweisen können und trägt hierfür die Beweislast.
Was ist Datensicherheit? Schutz aller Informationen vor Bedrohungen
Datensicherheit zielt auf den Schutz sämtlicher Unternehmensdaten ab – unabhängig davon, ob diese personenbezogen sind oder nicht. Es geht um den Schutz dieser Daten vor vielfältigen Bedrohungen. Hierzu zählen unbefugter Zugriff, Entwendung, Verlust, Verfälschung oder Zerstörung durch Cyberangriffe, menschliches Fehlverhalten oder technische Ausfälle. Die Umsetzung von Datensicherheitskonzepten erfolgt durch ein Zusammenspiel aus technischen Maßnahmen (wie Firewalls, Verschlüsselungsverfahren, Antivirenprogramme) und organisatorischen Vorkehrungen (etwa Unternehmensrichtlinien, Mitarbeiterschulungen, differenzierte Zugriffskonzepte).
Die primären Schutzziele der Datensicherheit (oft als CIA-Triade bezeichnet) sind:
- Vertraulichkeit (Confidentiality): Sicherstellen, dass nur autorisierte Personen oder Systeme auf Daten zugreifen können.
- Integrität (Integrity): Gewährleisten, dass Daten korrekt, vollständig und unverändert sind.
- Verfügbarkeit (Availability): Sicherstellen, dass autorisierte Nutzer bei Bedarf auf Daten und Systeme zugreifen können.
Der Kernunterschied klar erklärt
Der fundamentale Unterschied liegt im Schutzobjekt und Fokus: Datenschutz konzentriert sich auf personenbezogene Daten und die Rechte des Individuums. Datenschutz stellt die Frage: Dürfen wir diese Daten verarbeiten und wie schützen wir die Rechte der betroffenen Person? Datensicherheit hingegen schützt alle Arten von Daten vor Bedrohungen und konzentriert sich auf die Maßnahmen zum Schutz. Sie stellt die Frage: Wie schützen wir unsere Daten technisch und organisatorisch?
Man kann aus Sicht des Datenschutzes sagen: Datensicherheit ist ein Werkzeugkasten, der auch dazu dient, die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes (wie Vertraulichkeit) technisch umzusetzen. Gute Datensicherheitskonzepte sind auch eine Grundvoraussetzung für wirksamen Datenschutz.
Rechtliche Rahmenbedingungen: DSGVO, ISO & Co.
Gesetzlich ist der Datenschutz in der EU primär durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationale Gesetze wie das BDSG geregelt. Diese schreiben detaillierte Pflichten vor. Für die Datensicherheit gibt es kein einzelnes übergreifendes Gesetz, aber branchenspezifische Vorgaben (z.B. IT-SiG für KRITIS) und etablierte Standards wie die ISO/IEC 27001 (für Informationssicherheits-Managementsysteme – ISMS) oder der BSI IT-Grundschutz bieten anerkannte Rahmenwerke.
Das Zusammenspiel: Warum Datenschutz und Datensicherheit Hand in Hand gehen
Datenschutz und Datensicherheit sind eng miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Ohne angemessene Datensicherheitsmaßnahmen können auch Schutzziele des Datenschutzes (insbesondere Integrität und Vertraulichkeit) nicht erreicht werden. Ein umfassendes Informationssicherheitsmanagement berücksichtigt daher stets auch datenschutzrechtliche Vorgaben. Umgekehrt gibt der Datenschutz wichtige Impulse für die Datensicherheit, indem er rechtliche Anforderungen definiert, die technisch umgesetzt werden müssen.
Ein integrierter Ansatz führt zu Synergien, zum Beispiel durch:
- Gemeinsame oder aufeinander abgestimmte Sicherheitsrichtlinien und Prozesse.
- Kombinierte Mitarbeiterschulungen, die beide Aspekte abdecken.
- Implementierung technischer Schutzmaßnahmen, die sowohl allgemeine IT-Sicherheit als auch spezifische Datenschutzanforderungen erfüllen (z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen).
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Audits, die beide Bereiche berücksichtigen.
Fazit: Datenschutz und Datensicherheit als strategische Notwendigkeit verstehen und nutzen
Der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit ist klar: Ersterer schützt personenbezogene Daten und Rechte, letzterer schützt alle Daten durch entsprechende Maßnahmen. Für Unternehmen ist es jedoch entscheidend, beide Bereiche gemeinsam zu betrachten und ganzheitlich umzusetzen. Dies ist nicht nur zur Vermeidung von Bußgeldern (DSGVO!) bzw. Generell zur Einhaltung von Gesetzen notwendig. Ein starkes Fundament aus Datenschutz und Datensicherheit minimiert Geschäftsrisiken, stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern und ist somit eine strategische Investition in die Resilienz und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.