Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldet massiv gestiegene Eingaben
Nachdem wir Anfang März bereits über die steigenden Eingaben bei der Berliner Datenschutzaufsicht berichtet hatten, weist nun auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf einen deutlichen Anstieg der Datenschutzeingaben hin. Der Bericht liefert dabei weitere interessante Erkenntnisse zu den Hintergründen dieser Entwicklung.

Beschwerdeboom im Datenschutz
Im Jahr 2025 erreichten das BayLDA laut Tätigkeitsbericht vom 12. März 2026 insgesamt 9.746 Beschwerden und Kontrollanregungen. Damit verzeichnete die Behörde einen Anstieg von 61 % gegenüber dem Vorjahr und zugleich den höchsten Stand seit Inkrafttreten der DSGVO.
Die insgesamt 9.746 Eingänge setzen sich aus unterschiedlichen Arten von Eingaben zusammen. Rund 67 % entfielen auf förmliche Beschwerden im Sinne von Art. 77 DSGVO, während 21 % als Kontrollanregungen eingingen. Die übrigen 12 % betreffen Eingänge, die zum Jahresende noch nicht abschließend bewertet waren.
Kontrollanregungen stammen häufig von Personen, die nicht selbst betroffen sind, sondern auf mögliche Datenschutzprobleme hinweisen. Solche Hinweise können für die Aufsichtsbehörde besonders wertvoll sein, da sie strukturelle Probleme in einzelnen Branchen sichtbar machen und Anlass für eigene Prüfverfahren geben.
Demgegenüber ist die Zahl der Beratungsanfragen deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 bearbeitete das BayLDA 1.274 Beratungsanfragen, womit ein historischer Tiefstand erreicht wurde.
Die Entwicklung zeigt, dass sich die Tätigkeit der Behörde zunehmend von der Beratung hin zur Bearbeitung von Beschwerdeverfahren verlagert.
Darüber beschweren sich Betroffene am häufigsten
Mit 21 % entfällt der größte Anteil der Beschwerden auf den Bereich Internet und digitale Dienste. Dazu zählen insbesondere Beschwerden über Tracking-Technologien, Social-Media-Dienste sowie Probleme bei der Ausübung von Betroffenenrechten im Online-Bereich.
Rund 20 % der Beschwerden betreffen den Bereich Videoüberwachung. Die meisten Eingaben stammen dabei aus dem privaten Umfeld, häufig im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen Konflikten.
An dritter Stelle liegen Beschwerden im Bereich Werbung mit 12 %. Dabei geht es vor allem um unerwünschte Werbeansprachen oder fehlende Einwilligungen.
Zudem haben Beschwerden im Beschäftigtendatenschutz sowie im Gesundheitsbereich gegenüber dem Vorjahr merklich zugenommen.
KI ist nur ein Teil der Erklärung
Auch das BayLDA weist darauf hin, dass der Einsatz von KI-Chatbots ein wichtiger Faktor für den Anstieg der Beschwerden ist. Gleichzeitig berichtet die Behörde auch von den Herausforderungen in der Praxis. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise:
- Chatverläufe mit KI-Systemen direkt als Beschwerde übermittelt,
- Sachverhalte nur sehr allgemein beschrieben,
- Platzhalter in automatisch generierten Texten nicht ausgefüllt oder
- von KI-Systemen erfundene Details ungeprüft übernommen.
Dies führt regelmäßig zu Unklarheiten und zusätzlichem Prüfaufwand, wodurch sich Verfahren bei der Datenschutzaufsicht regelmäßig verlängern. Das BayLDA nennt jedoch auch weitere Ursachen für den starken Anstieg der Beschwerden.
Instrumentalisierung des Datenschutzrechts
Eine besonders bemerkenswerte Beobachtung des Tätigkeitsberichts betrifft die Instrumentalisierung des Datenschutzrechts. Das BayLDA stellt fest, dass in einer wachsenden Zahl von Fällen nicht die Datenverarbeitung selbst im Mittelpunkt steht, sondern ganz andere Konflikte, etwa Streitigkeiten mit Versicherungen, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder familienrechtliche Konflikte.
In solchen Fällen wird die Datenschutzbeschwerde als kostenfreies, niedrigschwelliges Druckmittel gegenüber der Gegenseite eingesetzt, nicht um Datenschutzrechte durchzusetzen, sondern um in einem parallelen Verfahren Druck zu erzeugen.
Das BayLDA sieht darin einen Fehlanreiz im bestehenden Rechtsschutzsystem. Da Datenschutzbeschwerden für Betroffene kostenlos sind und die Gegenseite zur Mitwirkung verpflichtet ist, eignen sie sich als taktisches Instrument, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorliegt.
Nach den Erfahrungen der Behörde münden solche Verfahren überdurchschnittlich häufig in ressourcenintensive Folgekonflikte, etwa in Dienstaufsichtsbeschwerden, verwaltungsgerichtliche Verfahren oder sogar Einschüchterungsversuche gegenüber Mitarbeitenden der Behörde.
Verfahrensdauer und wachsender Bestand offener Verfahren
Trotz der stark gestiegenen Fallzahlen konnte das BayLDA im Jahr 2025 62 % der abgeschlossenen förmlichen Beschwerden innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Längere Bearbeitungszeiten entstehen vor allem bei technisch komplexen Verfahren, bei Fällen mit mehreren Beteiligten oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Gleichzeitig wächst der Bestand offener Verfahren kontinuierlich. Die Behörde spricht selbst von einem zunehmenden „Schuldenberg„. Der Eingang an Beschwerden übersteigt schlicht die verfügbaren Kapazitäten. Mit der Folge, dass Betroffene zukünftig wohl länger auf eine Entscheidung warten müssen und die Behörde immer weniger Spielraum für präventive Beratung hat.
Zwar konnte das BayLDA seine Personalausstattung zuletzt auf 43 Planstellen erhöhen. Der Haushaltsentwurf für 2026/2027 sieht jedoch trotz der deutlich gestiegenen Aufgabenlast keine weitere Aufstockung vor.
Angesichts der steigenden Beschwerdezahlen und zunehmender europäischer Kooperationsaufgaben stellt dies nach Einschätzung der Behörde eine erhebliche Herausforderung für die kommenden Jahre dar. Der Druck auf die Aufsicht dürfte damit weiter zunehmen.
Diskussion über mögliche Reformmaßnahmen
Der Tätigkeitsbericht greift auch mögliche rechtspolitische Reaktionen auf die steigenden Fallzahlen auf. Diskutiert werden unter anderem
- eine Schärfung der Missbrauchsklausel der DSGVO,
- eine Kostenpflicht bei missbräuchlichen Beschwerden,
- der Ausschluss paralleler Verfahren vor Gericht und Aufsichtsbehörde sowie
- ein Opportunitätsprinzip, das den Behörden mehr Spielraum bei der Priorisierung von Verfahren gäbe.
Ob und welche dieser Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit offen. Klar ist jedoch: Solange die Beschwerdeschwelle weiter sinkt und Datenschutzrecht zunehmend als taktisches Instrument genutzt wird, dürfte der Reformdruck auf das bestehende System wachsen.
Parallel dazu steht eine Reform der Aufsichtszuständigkeiten für den nicht-öffentlichen Bereich zwischen Bund und Ländern im Raum, die bis spätestens Ende 2027 umgesetzt werden soll. Auch hier fehlen bislang konkrete Modelle, das BayLDA hat allerdings bereits angekündigt, sich aktiv für den Erhalt der föderalen Datenschutzaufsicht einzusetzen.
Fazit
Die steigenden Beschwerdezahlen sind kein Einzelfall, sondern dürften ein bundesweites Phänomen der Datenschutzaufsicht sein. Es ist daher zu erwarten, dass die Zahl der Datenschutzeingaben auch künftig weiter steigen oder zumindest auf einem hohen Niveau bleiben wird.
Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung des BayLDA zur zunehmenden Instrumentalisierung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte, insbesondere des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO, in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Unternehmen sollten diese Entwicklungen zum Anlass nehmen, klare Prozesse für den Umgang mit Betroffenenrechten zu etablieren und ihr Datenschutzmanagementsystem gezielt weiterzuentwickeln.
Sofortdatenschutz – Kontaktaufnahme
„*“ zeigt erforderliche Felder an


