DSGVO-Schadensersatz und Unterlassungsansprüche verjähren nach drei Jahren
Das Landgericht Duisburg (LG Duisburg) hat mit Urteil vom 08.11.2024, Az.: 2 O 31/24, entschieden, dass Ansprüche auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der regulären Verjährung unterliegen und somit innerhalb von drei Jahren verjähren. Diese Entscheidung bringt Klarheit über die Verjährungsfristen für DSGVO-Schadensersatzansprüche. Worum ging es? Eine Klägerin hatte mit einem Telekommunikationsanbieter einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. … Weiterlesen …